Kleingärten nehmen in der heutigen Zeit eine bedeutende Stellung ein.

Sie bieten Menschen aus allen sozialen Schichten die Möglichkeit, Natur und Umwelt zu erleben und sie selbst zu gestalten. Kleingärten sind die grüne Lunge unserer Städte und Gemeinden. Sie fördern die Gesundheit, leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und sind als ökologische Freiräume unentbehrlich geworden. Kleingärten fördern Hilfsbereitschaft, Gemeinschaftsgeist und Toleranz durch die Gestaltung eines interessanten Vereinslebens bis ins hohe Alter.

Auf Grund der demografischen Entwicklung zeigt sich die Tendenz dass in unserem  Land der Anteil an Senioren zunimmt. Viele ältere Kleingärtner sind nicht mehr in der Lage, die Parzellen entsprechend der Regelungen aus dem Pachtvertrag zu bewirtschaften. Sie bilden jedoch das Rückgrat des Kleingartenwesens in unserem Lande.

Auf Vorschlag des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V.  hat sich das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes entschieden, der immer älter werdenden Kleingärtnergeneration auch noch im hohen Alter und bei erheblichen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Bewirtschaftung ihrer Parzellen als „Seniorengarten“ zu ermöglichen.

- Der Status „Seniorengarten“ wird auf schriftlichen Antrag an den   Vorstand der Anlage gewährt. (Einzelfallentscheidung)

- Der Status „Seniorengarten“ kann an Pächter vergeben werden, bei denen körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die eine kleingärtnerische Bewirtschaftung im Sinne des Pachtvertrages und der “Richtlinie über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit“ in vollem Umfang nicht mehr zulassen. Bei zwei Pächtern in einem Garten müssen beide Pächter die Bedingungen erfüllen.

- Der Status „Seniorengarten“ kann auch an Pächter vergeben werden

deren gesundheitlicher Zustand für einen längeren Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist und dadurch eine allseitige kleingärtnerische Nutzung und Bewirtschaftung nicht mehr gewährleistet ist.                                                                                                                      

- Der Status „Seniorengarten“ wird jährlich durch den Vorstand der Anlage neu  begutachtet.

 Die Behinderung des Antragstellers muss mindestens 70 % betragen und er muss 75 Jahre alt sein.

- Gärten, die den Status „Seniorengarten“ tragen, unterliegen nicht der Drittelregelung gemäß der „Richtlinie über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit und finden bei der Beurteilung der Kleingartenanlage über die „Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit“ keine Berücksichtigung.

- Die Kennzeichnung eines Seniorengartens erfolgt mittels einer Plakette.

- Bei Neuverpachtung der Parzelle entfällt der Status „Seniorengarten“.

gez.
Erhard Käckenmeister, 1. Vorsitzender

gez.
Siegfried Daschke
2. Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Rechtsfragen

gez.
Siegfried Ackermann
Vorstandsmitglied für Finanzen