Ehrenordnung

Ehrenordnung der Kleingartenanlage „Am Fernsehturm“ e.V.

Präambel

Die Kleingartenanlage „Am Fernsehturm“ e.V. kann besonders verdiente aktive Mitglieder ehren, soweit sie sich herausragende Leistungen und Verdienste in der Kleingartenbewegung erworben haben.
Es besteht Einigkeit darüber, dass aus dieser Ehrenordnung kein Rechtsanspruch hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung zur Ehrung dem Vorstand vorbehalten bleibt.

1.Ehrung für Vereinsmitglieder

Aus Anlass besonderer Vereinshöhepunkte und wegen ihres besonderen Einsatzes aber auch im Hinblick auf langjährige tatkräftige Unterstützung des Vereins können an Mitglieder Ehrenurkunden ausgehändigt werden.
Als deutlich sichtbares Zeichen der Anerkennung für verdiente Vereinsmitglieder ist darüber hinaus die Verleihung einer Ehrennadel vorgesehen. Mit der Ehrennadel wird eine Urkunde überreicht.

Ehrennadel in Bronze

Für besondere Verdienste im Kleingartenwesen kann an Mitglieder nach nachweislich fünf jähriger Vereinszugehörigkeit die Bronzene Ehrennadel verliehen werden.

Ehrennadel in Silber

Für besonders herausragende Leistungen des Mitglieds oder auf Grund besonderen tatkräftigen Einsatzes eines Mitglieds des Vereins kann die Ehrennadel in Silber verliehen werden. Die Ehrennadel in Silber sollte im Regelfall nicht vor Ablauf einer nachweislichen zehn jährigen Mitgliedschaft verliehen werden.

Ehrennadel in Gold

Für besonders hervorragende Einzelleistungen im Kleingartenwesen und langjährige aktive Arbeit im Verein kann die Ehrennadel in Gold an Mitglieder verliehen werden, wenn diese mindestens fünfzehn jährige Vereinsmitgliedschaft nachweisen können.

Vorschlag zur Ehrung durch KV oder LV

Vereinsmitglieder, welche bereits die Ehrennadel in Gold erhalten haben, können durch den Vorstand zu weiteren Ehrungen durch den Kreis,- oder Landesverband vorgeschlagen werden.

2.Verleihung der Ehrenmitgliedschaft/Ehrenvorsitzender

Für herausragende Verdienste im Kleingartenwesen können Mitglieder des Vereins zum Ehrenmitglied/Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied/Ehrenvorsitzenden erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Jahresmitgliederversammlung. Die Ernennung ist durch Übergabe einer entsprechenden Urkunde seitens des Vereins zu dokumentieren.
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind an ihrer Ernennung von Beitragszahlungen befreit, sie behalten alle Rechte eines ordentlichen Mitgliedes entsprechend der Vereinssatzung. Sie haben das Recht an Vorstandssitzungen teil zu nehmen. Sie haben kein Stimmrecht zur Vorstandssitzung.

3.Ehrungen aus sonstigen Anlässen

Der Vorstand hat das Recht, im Rahmen der Geschäftstätigkeit, im Interesse des Vereins sonstige Ehrungen der Vereinsmitglieder aus bestimmten Anlässen ( Hochzeiten, Jubiläen, runde Geburtstage ab 50. Mitgliederversammlungen etc. ) vorzunehmen.

4.Aberkennung von Ehrungen

Bei vereinsschädigten Verhalten kann eine ausgesprochene Ehrung zurück genommen werden.
Dieses bedarf die Zustimmung des Gremiums, welches die Ehrung vorgenommen hat. Ehrenzeichen und Urkunde sind in einem solchen Fall einzuziuehen.

5.Ausführungsbestimmungen

Die Ehrung erfolgt durch den 1.Vorsitzenden der Kleingartenanlage „Am Fernsehturm“ e.V. bzw. durch ein Vorstandsmitglied der Anlage. Anträge auf Ehrungen können durch Mitglieder des Vorstandes, durch die Mitglieder der Prüfgruppe, durch die Wegeverantwortlichen sowie durch die Vereinsmitglieder gestellt werden. Die Anträge sind formlos mit kurzer Begründung zu stellen. Dem Antrag auf Ehrung muss die Mehrheit des Vorstands zustimmen.
Bereits vor in Kraft treten dieser Ehrenordnung ausgesprochene Ehrungen behalten ihre Gültigkeit.

Die Ehrenordnung wurde durch den Vorstand der Kleingartenanlage
„Am Fernsehturm“ e.V. auf seiner Sitzung am 13.05.2013 einstimmig beschlossen.