Auszeichnungsordnung

Kleingartenanlage

„Am Fernsehturm“ e.V.

-Der Vorstand-

 

 

Beschluss der Jahresmitgliederversammlung am 07.09.2013

 

Auszeichnungsordnung der Kleingartenanlage

„Am Fernsehturm“ e.V.

 

1.Grundlage für Ehrungen und Auszeichnungen

 

Auf Beschluss des Vorstandes können

-mit einer Ehrenurkunde des Vereins

-mit einer Ehrennadel des Vereins

-einen Sachwertpreis bis 50,- Euro

Mitglieder des Vorstandes, Freunde des Kleingartenwesens, Vereinsmitglieder, die durch aktive hervorragende Leistungen im Kleingartenwesen erbracht haben, ausgezeichnet werden.

 

Auf Beschluss der Jahresmitgliederversammlung

-zum Ehrenvorsitzenden

-zum Ehrenmitglied ernannt werden.

Die Auszeichnungen sind mit einer Urkunde verbunden und in ein Ehrenbuch einzutragen.

 

Anlässe und Kriterien für Ehrungen und Auszeichnungen

 

a) Geburtstage von Vorstandsmitgliedern, Geburtstage von Mitgliedern der Prüfgruppe, Geburtstage der Wegeverantwortlichen

Glückwunschkarte

 

b) Geburtstagsjubiläum von Vorstandsmitgliedern, von Mitgliedern der Prüfgruppe sowie von den Wegeverantwortlichen zum 50. und 60. Geburtstag und weiter führend alle 5 Jahre

Glückwunschkarte und Blumenstrauß im Gesamtwert von 10,00 €

c) Ausscheiden aus dem Vorstand

Blumenstrauß, Präsent im Gesamtwert von 100,00 Euro

 

d) Sonstige Jubiläen (Hochzeiten von Mitgliedern ect.)

Glückwunschkarte und Präsent im Gesamtwert von 50,00 Euro

 

e) Krankenbesuche

bei Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern der Prüfgruppe sowie bei Wegeverantwortlichen ( ab 8.Tag )

Blumenstrauß im Wert von 10,00 Euro

 

f) Repräsentation der Kleingartenanlage „Am Fernsehturm“ e.V.

Urkunde, Ehrennadel, Präsent im Wert bis 100,00 Euro

 

2.Verantwortlichkeiten

 

Für die Einhaltung der Termine zu Geburtstagen und Jubiläen ist die Schriftführerin verantwortlich.

Für alle anderen Ehrungen und die dazu gehörenden Organisation zeichnet sich der Vorstand verantwortlich.

 

3.Finanzierung

 

Die finanziellen Mittel sind im Finanzplan unter der Position „Ehrungen und Auszeichnungen“ einzustellen.

 

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 07.09.2013 in Kraft.

 

Beschlossen durch die Jahresmitgliederversammlung am 07.09.2013.